Betrieb von Waschmaschine und Spülmaschine

Wasserzulaufhahn unbedingt schließen, wenn die Geräte nicht in Betrieb sind

Wer kennt das nicht? Die Waschmaschine und der Geschirrspüler sind gerade fertig und wieder einmal vergisst man einfach den Wasserhahn abzudrehen. Um sich und anderen Hausbewohnern Unannehmlichkeiten und Ärger zu ersparen, sollten Sie immer darauf achten, dass die Wasserzuläufe für diese Geräte nach Gebrauch auch wieder geschlossen werden, denn Vorbeugung ist der erste und wichtigste Schritt zur Schadensminimierung.

Ein kleines Loch in der Wasserzuleitung, aus dem permanent Wasser austritt, kann durch den Aqua-Stopp heutiger Geräte wahrscheinlich nicht verhindert werden, da der Wasserverlust zunächst viel zu gering ist, um bemerkt zu werden. Und dennoch kann hierdurch ein enormer Schaden entstehen, denn das Leck wird meist zu spät entdeckt.

Sie können sich also nicht unbedingt auf Ihren Aqua-Stopp verlassen. Insbesondere nicht, wenn Sie Ihre Wasch- oder Spülmaschine anstellen und die Wohnung nicht nur für kurze Zeit verlassen. Denn sollte in der Zwischenzeit der Wasserschlauch platzen und kann aufgrund Ihrer Abwesenheit für längere Zeit ungehindert Wasser austreten, so handeln Sie nach Auffassung der Versicherungen grob fahrlässig. Der entstandene Wasserschaden wird dann nicht von Ihrer Hausratversicherung ersetzt. Ihre private Haftpflichtversicherung wird voraussichtlich zunächst den Schaden gegenüber Ihren Mitmietern und dem Hauseigentümer regulieren, aber wahrscheinlich wird sie Sie dann in Regress nehmen, so dass Sie letztendlich den entstandenen Schaden aus Ihrer Tasche begleichen müssen. Auf eine  private Haftpflichtversicherung sollten Sie dennoch nicht verzichten, da nicht jeder Wasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht und es noch weitere gute Gründe für diese Versicherung gibt.

Also immer daran denken: Wenn Sie Ihre Waschmaschine und Ihren Geschirrspüler gerade nicht brauchen, achten Sie darauf, dass der Wasserhahn immer zugedreht ist.